
Verpackung
Tylose ist feuchtigkeitsgeschützt in Mehrfach-Papiersäcken mit Polyethylen-Zwischenlage verpackt. Der Nettoinhalt eines Sackes beträgt produktabhängig 15, 20 oder 25 kg. Das Etikett des Sackes nennt Produktnamen, Chargennummer und Nettoinhalt. Die Lieferung erfolgt bevorzugt auf Industrie-Einweg-Paletten (1000 x 1200 mm) foliengeschrumpft. Die Packeinheiten betragen produktabhängig 600, 800 oder 1000 kg. Auf Wunsch kann Tylose auch in flexiblen Einweg-Schüttgutbehältern (Big Bags) geliefert werden.
Lagerung/Haltbarkeit
Tylose ist, in geschlossenen Gebinden bzw. Originalverpackungen, trocken und bei normalen Temperaturen aufbewahrt, lange haltbar. Bei hochviskosen Typen kann nach längerer Lagerung (> 1 Jahr) ein langsam einsetzender Viskositätsverlust messtechnisch nachweisbar sein. Tylose nimmt aus feuchter Luft Wasser auf. Angebrochene Gebinde sollten gut verschlossen aufbewahrt werden.
Sicherheitshinweise
Wie bei allen feinteiligen organischen Produkten besteht auch bei Celluloseethern die Gefahr der Staubexplosion. Staubentwicklung und Staubablagerung sollten möglichst gering gehalten werden, damit kein zündfähiges Staub/Luft-Gemisch entstehen kann. Zündquellen, wie offene Flammen, heiße Oberflächen, Funken und statische Elektrizität, sollten vermieden werden.
Die Zersetzung von Tylose beginnt bei ca. 200 °C. Die Zündtemperatur liegt bei > 360 °C. Tylose brennt ruhig durch, Brandübertragung ist möglich.
Als Löschmittel eignen sich Wassersprühstrahl und Schaum. Das Löschen mit scharfem Wasserstrahl ist zu vermieden, da dadurch das Produkt verpuffen und in kleine Brandherde zerstreut werden kann. Verschüttete Tylose soll trocken aufgenommen werden, denn Celluloseether bilden mit Wasser rutschige Beläge.
Die Entsorgung von Tylose erfolgt gemäß den örtlichen behördlichen Vorschriften. Angaben zu Toxikologie, Ökologie und möglicher Kennzeichnung von Tylose-Produkten enthalten die Sicherheitsdatenblätter, die auf Anforderung bzw. unter Druckschriften zur Verfügung stehen. Im Sinne der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen sind Tylose-Typen nicht kennzeichnungspflichtig.